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So findest du die richtige Anlegerwohnung nach nur 18 Besichtigungsterminen

Ein Investment in eine Anlegerwohnung bietet zwar ein äußerst attraktives Rendite-Risiko-Verhältnis, letztendlich kommt es aber vor allem auf eine möglichst gute ...
Autor:in
MICHAEL MURG
Datum
1/1/1970

Vor dem Investment

Vor dem Investment sollte unbedingt ein geschulter Blick auf die Immobilie geworfen werden. Dabei sollten insbesondere auch die Dokumente und Unterlagen zur Immobilie überprüft werden.

Ob tatsächlich 18 Besichtigungstermine benötigt werden, hängt vor allem von zwei Faktoren ab: den Ansprüchen, die man an die Anlegerwohnung stellt bzw. stellen sollte und ob man diese Besichtigungstermine tatsächlich selbst durchführt und die erforderlichen Unterlagen selbst zusammenstellt und analysiert.

Anleger:innen sollten vor dem Investment in eine Immobilie ihre eigenen Ansprüche und Ziele definieren, die sie mit dem Kauf der Anlegerwohnung und deren Vermietung erreichen wollen. Einige grundlegende Fragen sollten beantwortet werden: Soll die Wohnung nur für die Altersvorsorge vermietet werden, oder könnten Kinder oder Enkelkinder irgendwann die Wohnung bewohnen? Könnte die Wohnung irgendwann auch selbst bewohnt werden? Die Antworten auf diese Fragen wirken sich auf die Wahl diverser Merkmale der Immobilie aus. Kriterien wie Wohnfläche, Zimmeranzahl und die Lage der Anlegerwohnung müssen eventuell an die eigenen Ansprüche oder die der Kinder angepasst werden.

Die wichtigsten Kriterien

Je besser die Lage der Anlegerwohnungen, desto besser lässt sie sich vermieten. So weit, so klar, aber was bedeutet nun bessere Lage? Prinzipiell entscheidet vor allem eine gute Infrastruktur, wie Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Universitäten, Gesundheitsversorgung, Anbindung an den öffentlichen Verkehr und die Entfernung zum Stadtzentrum über die Qualität der Lage. Letztendlich kommt es aber einfach darauf an, wie begehrt die Gegend ist bzw. noch wichtiger, wie begehrt die Gegend in Zukunft sein wird. Hier können auch die Nähe zu Grünflächen wie Parks oder Wäldern oder aber auch ganz andere Dinge wie eine hippe Künstler:innenszene ausschlaggebend sein.

Mietpreis

Die Höhe der Miete, die mit der Anlegerwohnung erzielt werden kann, ist aus zwei Gründen von Bedeutung. Sofern die Wohnung der Altersvorsorge dient, sollten die Mieteinnahmen persönliche Pensionslücken schließen. Gleichzeitig spielt die Höhe der Miete auch eine entscheidende Rolle bei der Vermietbarkeit der Anlegerwohnung. Ganz klar, je niedriger die Miete, desto leichter wird man die Wohnung vermieten. Allgemein gilt eine Miete zwischen 500 Euro und 800 Euro als für eine breite Bevölkerungsschicht leistbare und akzeptable Miete. Als langfristiger Indikator kann davon ausgegangen werden, dass ungefähr ein Viertel bis ein Drittel des persönlichen Einkommens dauerhaft für den Bereich Wohnen ausgegeben werden kann. In der Realität und vor allem in Großstädte ist dieser Wert aber meist deutlich höher. Nicht selten werden 50% oder mehr des persönlichen Einkommens für den Bereich Wohnen ausgegeben.

Qualität und Ausstattung

Als Anlegerwohnungen eignen sich insbesondere Neubauwohnungen, denn bei älteren Wohnung kann Sanierungsbedarf bestehen und es könnte sein, dass die Ausstattung nicht mehr ganz zeitgemäß ist. Besonders wichtig ist die bauliche Verfassung der Anlegerwohnung. Im Rahmen von Besichtigungsterminen sollten die Beschaffenheit der Heizungen, der Fenster, der Böden, der Sanitäreinrichtungen und natürlich auch die Beschaffenheit und die Funktionalität der Küche möglichst fachmännisch begutachtet werden. Hierzu sind ein geschultes Auge und Erfahrung gefragt. Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, sollte sich eine:n Expert:in zurate ziehen. Als Vermieter:in müsstest du nämlich für Schäden aufkommen. Je älter die Immobilie, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass du regelmäßig Geld in Reparatur- oder Renovierungsmaßnahmen stecken musst. Auch die Betriebskosten sollten nicht zu hoch sein, denn das schreckt Interessent:innen ab.

Bei Brickwise findest du ausschließlich Immobilien, die durch Sachverständige von Hermann- Hilft begutachtet wurden. Der Zustand der Wohnung wird durch diese Sachverständige in einem sogenannten Sachverständigengutachten zusammengefasst, in dem die Qualität und die Ausstattung der Wohnung ersichtlich sind.

Grundriss, Größe und Zimmeranzahl

Die Aufteilung der Wohnung spielt ebenfalls eine entscheidende Rolle und sollte sich unbedingt an den Bedürfnissen potenzieller Mieter:innen orientieren. Insbesondere sollte dabei auf die Lage der Wohnung acht genommen werden. Liegt die Wohnung beispielsweise in der Nähe einer Universität, sollte entweder auf die passende Größe, also beispielsweise ein Zimmer mit genügend Platz für einen Schreibtisch, um zu studieren, oder aber auf WG-Tauglichkeit geachtet werden. Liegt die Wohnung in einem Wohnbezirk und die Zielgruppe sind eher Familien, sollte es sich wohl um eine 2 bis 3 Zimmerwohnung mit 55 m² bis 75 m²handeln.

Die Aufteilung sollte funktionell sein und der Raum möglichst gut genutzt werden können. Lange Gänge sind kaum noch zeitgemäß und auch Dachschrägen schränken den Platz deutlich ein. Du solltest einfach überlegen, worauf du persönlich Wert legen würdest, wenn du in diese Wohnung einziehen würdest.

Energieausweis und Benützungsbewilligung

Hast du die passende Anlegerwohnung für die Vermietung gefunden, müssen zum Abschluss noch ein paar Dokumente überprüft werden. Selbstverständlich sollte ein Blick ins Grundbuch geworfen werden, um auszuschließen, dass Verbindlichkeiten wie Hypotheken oder Dienstbarkeiten zu unangenehmen Überraschungen führen. Dienstbarkeiten sind beispielsweise Mitbenützungsrechte von anderen Personen oder ein Fruchtgenussrecht das bedeuten würde, dass Mieteinnahmen aus der Wohnung eigentlich einer anderen Person zustehen.

Es sollte auch überprüft werden, ob für die Immobilie eine aufrechte Benützungsbewilligung vorliegt. Ist dies nicht der Fall, könnte es sein, dass die Heizungsanlage, die Elektroinstallation, der Rauchfang bzw. Kamin, die Dichtheit der Rohrleitungen oder gewisse bauliche Vorschriften nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. In diesem Fall müssten vor dem Ansuchen einer erneuten Benützungsbewilligung entsprechende Umbau- bzw. Sanierungsarbeiten vorgenommen werden.

Der Energieausweis gibt Aufschluss über die Energieeffizienz und zu den anfallenden Energiekosten einer Immobilie. Er ermöglicht einen Vergleich zwischen Immobilien, welchen Miet- oder Kaufinteressent:innen in ihre Miet- oder Kaufentscheidung einfließen lassen können. Anhand des Energieausweises lassen sich insbesondere die Heizkosten einer Immobilie abschätzen. Seit 2014 müssen Verkäufer:innen und Vermieter:innen einen Energieausweis beim Verkauf oder bei der Vermietung vorlegen. Du solltest also darauf achten, einen Energieausweis beim Kauf zu erhalten, da du diesen sonst auf eigene Kosten erstellen lassen musst. Alle zehn Jahre muss der Energieausweis erneuert werden.

… und so findest du die richtige Anlegerwohnung ganz ohne Besichtigungstermin

Alle Immobilien auf Brickwise wurden durch einen gerichtlich beeideten Sachverständigen überprüft und über den Zustand der Immobilien wurde ein Gutachten erstellt. Dieses Gutachten findest du ganz praktisch in unserer App bei jeder Immobilie. Ganz wichtig dabei ist: es handelt sich bei diesen Sachverständigen um von Brickwise unabhängige Personen mit jahrelanger Erfahrung und Expertise. Um den Überblick zu behalten, wird das Gutachten auch mit einem 5-Sterne System versehen, durch das der Zustand der Wohnung mit einem Blick erfasst werden kann.

Selbstverständlich stellt dir Brickwise auch Fotos, Grundrisse, Informationen über die Lage, die Zimmeranzahl und die Ausstattung der Anlegerwohnung zur Verfügung. Du erhältst außerdem auch Informationen darüber, ob die Immobilie in der Vergangenheit durchgängig vermietet war.

Zusätzlich werden der Energieausweis, die Benützungsbewilligung und sämtliche relevante Dokumente, die du benötigst, um eine Investmententscheidung für eine bestimmte Immobilie zu treffen, von Brickwise zur Verfügung gestellt.

Du findest all diese Informationen gesammelt und benutzer:innenfreundlich aufbereitet in unserer App. Langweilige und aufwendige Besichtigungstermine gehören somit der Vergangenheit an…und Expertise durch Sachverständige gibt’s obendrauf auch noch dazu. Willkommen in der Zukunft von Immobilieninvestments. Willkommen bei Brickwise ;)

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¹Digitale Immobilienanteile und mit ihnen verbundene Rechte: Bei den auf Brickwise zur Vermittlung angebotenen digitalen Immobilienanteilen handelt es sich um tokenisierte Genussscheine, die kein grundbücherliches Eigentum begründen. Brickwise bietet keine direkten in Investments in Immobilien oder Anteile von Immobilien an. Die angebotenen Genussscheine haben Eigenkapitalcharakter. Der Eigenkapitalcharakter ergibt sich aus der unendlichen Laufzeit, dem weitgehenden Ausschluss ordentlicher Kündigungsrechte, den Mitbestimmungsrechten in Bezug auf die Immobilie und den Ansprüchen der Investor:innen gegenüber der Emittenten auf anteilige Auszahlung des Veräußerungserlöses im Falle der Liquidation der Gesellschaft oder der Veräußerung der Immobilie, auf die sich der tokenisierte Genussschein bezieht. Außerdem haben Investor:innen das Anrecht auf monatliche Ausschüttungen der Überschüsse der Nettomieteinnahmen abzüglich etwaiger Rücklagen, einer Management Fee, einer Liquiditätsrücklage und gegebenenfalls sonstigen zur ordentlichen Verwaltung der jeweiligen Immobilie notwendigen Maßnahmen und Kosten. Die angegebene Mietrendite errechnet sich auf Basis der im Mietvertrag zur entsprechenden Immobilie vereinbarten Miete, abzüglich der oben angeführten Kosten. Weitere Details finden sich in den jeweiligen Investmentbedingungen der emittierenden Gesellschaft.Die über Brickwise erhältlichen digitalen Immobilienanteile sind in Form von Tokens digitalisiert. Token sind digitale (Wert-)Einheiten in Form eines Datensatzes, die aufgrund eines Protokolls in einer Blockchain ausschließlich von der jeweiligen Emittentin erstellt und an den/die Investor:in ausgegeben werden. Jedes einzelne auf diese Weise tokenisierte Wertpapier wird durch einen Token repräsentiert, der im Zeitpunkt der Emission auf der Blockchain „Brickprotocol“ basiert. Brickwise ist nicht Betreiber der Blockchain Brickprotocol.

²Risikohinweise: Unter Risiko ist das Nichterreichen einer erwarteten Rendite des eingesetzten Kapitals und/oder der Verlust des eingesetzten Kapitals bis hin zu dessen Totalverlust zu verstehen. Der Wert des Genussscheines ist unter anderem abhängig vom Substanzwert der Immobilie und unterliegt den nachfolgenden Risiken die zum Totalverlust des eingesetzten Vermögens führen können: Wertänderungsrisiko – das Risiko, das mit der Änderung der Immobilienpreise verbunden ist; Insbesondere können sich solche Substanzwertänderungen durch Kontaminierungen, Enteignungen, Bau von Öffentlichen Verkehrsmitteln (zB U-Bahn), kriegerische Zerstörung, Terrorismus oder andere nicht versicherbare Risiken. Dem das Risiko, dass Mietensätze nicht schnell an das Marktniveau angepasst werden können und sich hierdurch negative Effekte auf den Ertragswert der Immobilie ergeben. Bonitäts- und Insolvenzrisiko - das Risiko, einer Änderung der Kreditwürdigkeit des Emittenten, d.h. eine mögliche Unfähigkeit zur termingerechten oder endgültigen Erfüllung seiner Verpflichtungen, wie Zahlung der Mietüberschüsse etc. Da Ausschüttungen aus den auf Brickwise angezeigten und zur Vermittlung angebotenen Genussscheinen nur dann erfolgen können, wenn Mieten eingehen, ergibt sich ein Bonitätsrisiko der Emittentin in mittelbarer Form auch daraus, dass der oder die Mieter:in ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt (= Mietausfallrisiko). Das Insolvenzrisiko umfasst das Risiko, dass die Emittentin gänzlich ausfällt, weil sie zahlungsunfähig oder insolvenzrechtlich überschuldet ist. Im Fall der Insolvenz des Emittenten eines tokenisierten Genussscheines besteht kein Ab- oder Aussonderungsanspruch hinsichtlich der Immobilie, auf die sich das Genussrecht bezieht. Es kann diesfalls zu erheblichen Verlusten kommen. Kursrisiko - das Risiko, das mit der Wertschwankungen der Genussscheine verbunden ist. Die auf Brickwise angezeigten und zur Vermittlung angebotenen tokenisierten Genussscheine können zu unterschiedlichen Zeitpunkten und Preisen (= Transaktionspreis oder Kurs) sowohl gekauft als auch verkauft werden. Nach dem Kauf eines Genussscheines kann sich ein späterer Verkaufspreis zum ursprünglichen Kaufpreis sowohl positiv als auch negativ unterscheiden. Der Ertrag der Genussscheine ergibt sich aus laufenden Ausschüttungen und gegebenenfalls aus Veränderungen des Wertes der Immobilie(n). Die laufenden Ausschüttungen sind abhängig von den Nettomieteinnahmen aus der jeweiligen Immobilie. Diese unterliegt den folgenden Risiken: Mietniveaurisiko – das Risiko, das mit der Änderung des Mietniveaus verbunden ist; Nichtvermietungsrisiko – das Risiko, dass das Angebot von Mietflächen die Nachfrage überschreitet und es dadurch zu Leerständen kommt; Kreditrisiko oder Mietausfallsrisiko – das Risiko, das sich aus den möglichen Mietausfällen ergibt.

³Grundbücherliche Besicherung: Die grundbücherliche Sicherheit ist ein im Grundbuch eingetragenes Kollektivpfandrecht zugunsten der Inhaber:innen der tokenisierten Genusscheine in Höhe des Ausgabepreises (Nominale) des tokenisierten Genussscheins. Die Eintragung dieses Pfandrechts erfolgt gemäß § 11 ff des Teilschuldverschreibungskuratorengesetzes 1874, RGBl. 49/1874 idF BGBl. 10/1991. Der Antrag auf grundbücherliche Einverleibung des Pfandrechts wird von der Emittentin unmittelbar nach Erwerb der Immobilie gestellt, die Eintragung kann jedoch mehrere Wochen in Anspruch nehmen, wodurch sich unmittelbar nach der Emission ein entsprechender Zeitraum ergeben kann, in dem das Pfandrecht noch nicht im Grundbuch eingetragen ist. Zudem besteht das Risiko, dass die Eintragung des Pfandrechts durch das Grundbuchsgericht abgelehnt wird.

⁴Übertragung von digitalen Immobilienanteilen und Liquiditätsrisiko: Inhaber:innen tokenisierter Genussscheine können andere Investor:innen über das von Brickwise angebotene Bulletin Board dazu einladen, Angebote zum Kauf oder Verkauf der tokenisierten Genussscheine zu legen. Es ist nicht gewährleistet, dass tokenisierte Genussscheine zum gewünschten oder einem anderen Zeitpunkt wieder verkauft werden können. Der Verkauf tokenisierter Genussscheine erfordert eine(n) Käufer:in, der/die bereit ist, den vom/von der Verkäufer:in angebotenen Verkaufspreis zzgl. Transaktionskosten zu bezahlen. In diesem Sinne kann nicht ausgeschlossen werden, dass tokenisierte Genussscheine nicht wieder verkauft werden können.
Die Brickwise Investment GmbH erbringt ihre Dienstleistungen als vertraglich gebundener Vermittler im Sinne von § 3 (2) WpIG und wird bei der Vermittlung von Finanzinstrumenten gemäß § 2 (2) Nr. 3 WpIG ausschließlich für Rechnung und unter Haftung der Effecta GmbH, Florstadt, tätig.
Die Übertragung der über Brickwise erhältlichen tokenisierten Genussscheine erfolgt durch Übertragung des jeweiligen Tokens auf der Blockchain außerhalb der Brickwise App und ist keine Dienstleistung der Brickwise Investment GmbH. Die sachenrechtliche Übertragung (Modus) der tokenisierten Genussscheine erfolgt auf dezentralem Wege über das Brickprotocol und gilt mit der Änderung der Zuordnung eines Tokens, welcher das zu übertragenden tokenisierte Wertpapier repräsentiert, vom/von der Verkäufer:in an den/die Käufer:in als bewirkt.
Brickwise Investment GmbH ist gebundener Vermittler gemäß § 3 (2) WpIG der Effecta GmbH, Florstadt. Die über Brickwise vermittelten Finanzprodukte sind mit erheblichen Risiken verbunden und können zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Über Brickwise investierst du nicht direkt in Immobilien, sondern erwirbst Genussscheine, die dir das Recht zur Partizipation an Mietüberschüssen aus der Vermietung und dem Erlös aus der Veräußerung der Immobilie einräumen. Grundbücherliches Eigentum wird nicht begründet. Nach der Emission wird jedoch ein grundbücherliches Pfandrecht in Höhe des Ausgabepreises für alle Inhaber:innen der Genussscheine beantragt.

* Die erwartete Mietrendite berechnet sich auf Basis des Netto-Mietüberschusses über die im Mietvertrag vereinbarten Nettomiete und kommt jeweils nur zur Auszahlung, wenn der/die Mieter:in diese bezahlt hat. Eine mögliche Wertentwicklung der Immobilie ist in dieser Renditeberechnung nicht berücksichtigt.
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