Wer nichts weiß, muss alles glauben, lautet ein Zitat der Science Busters. Das gilt nicht nur in der Wissenschaft, sondern auch auf Finanzmärkten und insbesondere bei Entscheidungen zu Investments und natürlich auch Immobilien. Aber woher weiß man eigentlich, wie viel man weiß, oder ob nicht doch noch die entscheidende Information fehlt? Wir wollen jetzt nicht allzu philosophisch werden, aber der Ausspruch „ich weiß, dass ich nichts weiß“ soll bereits auf das Jahr 399 vor der Zeitenwende (v. Chr.) zurückgehen und vom berühmten griechischen Philosophen Sokrates stammen. Gemeint scheint damit die Erkenntnis zu sein, dass es eben kaum möglich ist, alles zu wissen, nicht mal, wie viel man weiß. Für Investor:innen bedeutet das, dass es zwar wichtig und erstrebenswert ist, möglichst viel Wissen und Informationen zu erlangen, bevor eine Investitionsentscheidung getroffen wird, aber immer zumindest ein wenig Unsicherheit darüber besteht, welche Information noch fehlen könnte.
Die Lösung dieser Problematik erfolgt auf den Finanzmärkten auf zwei Ebenen: Erstens, gibt es ausgewiesene Expert:innen (wie beispielsweise Finanzdienstleister:innen) und Institutionen wie Banken, Fonds, Versicherungen oder Wertpapierfirmen, die strengen Regeln unterliegen. Als Laie kann man sich also an diese Expert:innen oder Institutionen wenden und sich beraten lassen oder gleich das Management der eigenen Investments überlassen. Dabei kann und sollte man davon ausgehen können, dass man im Rahmen dieser Beratungen alle Informationen erhält, die relevant und notwendig sind, um eine gute Investitionsentscheidung zu treffen.
Doch auch diese Expert:innen und Institutionen sind darauf angewiesen, dass sie darauf vertrauen können, ein Mindestmaß an Informationsqualität zu erhalten. Hier kommt Ebene zwei ins Spiel.
Die zweite Ebene, die sicherstellt, dass Investor:innen möglichst alle relevanten Informationen für Investitionsentscheidungen erhalten, sind gesetzliche und institutionelle Regelungen. Diese Regelungen finden sich beispielsweise im Aktiengesetz, im Börsengesetz, dem Wertpapieraufsichtsgesetz, dem Investmentfondsgesetz oder aber auch im Unternehmensgesetzbuch. Aus Investor:innensicht stellen diese gesetzlichen Regelungen sicher, dass Unternehmen, Fonds oder andere Wertpapiere (eigentlich deren Emittent:innen) in die investiert werden kann, Informationen nach gewissen Standards und einer bestimmten Qualität zur Verfügung stellen müssen.
So regelt beispielsweise das Unternehmensgesetzbuch, wie Unternehmen ihre Finanzen organisieren und Informationen darüber veröffentlichen müssen. Das Aktiengesetz regelt unter anderem die Rechte und Pflichten von Aktionär:innen und beispielsweise auch, worüber Aktiengesellschaften ihre Aktionär:innen informieren müssen. Für Investmentfonds gilt in ähnlicher Art und Weise, dass sie Kundeninformationsdokumente zur Verfügung stellen müssen. Das sogenannten KID ist ein Dokument, das in verständlicher und standardisierter Form die wesentlichen Informationen über einen Investmentfonds beinhaltet (z. B. Ziele, Anlagepolitik und Risikoeinstufung des Fonds, laufende Kosten pro Jahr).
Eine besondere Rolle bei der Informationsbereitstellung nehmen Börsen ein. Eine Börse ist im Grunde nichts anderes als ein Markt, wie beispielsweise der Bauernmarkt um die Ecke. Der Unterschied liegt allerdings darin, dass an einer Börse nur bestimmte, nämlich standardisierte Dinge gehandelt werden und dieser Handel (teilweise gesetzlich) vorgegebenen Regeln folgen muss. An Börsen kann also nicht einfach jede:r handeln, was er oder sie will, sondern es können nur „gelistete“ Finanzinstrumente gehandelt werden. Um an einer Börse gelistet zu werden, müssen Unternehmen gewisse Zulassungsbedingungen erfüllen. Diese Zulassungsbedingungen sollen sicherstellen, dass sich Investor:innen darauf verlassen können, dass alle Finanzinstrumente, die an der Börse gelistet sind, dieselben hohen Anforderungen erfüllen und alle dieselben Informationen zur Verfügung stellen müssen. Neben diesen Zulassungsbedingungen gibt es noch weitere laufende Verpflichtungen. Dazu zählen etwa die Regelpublizität, also die regelmäßige Veröffentlichung von Finanzberichten und die ad hoc- Publizität, das ist die Verpflichtung, alle Informationen sofort nach Bekanntwerden zu veröffentlichen, sofern sie den Wert oder Preis des Finanzinstrumentes beeinflussen könnten.
Zusätzlich stellen Börsen auch Informationen zu historischen Preisen oder Kursentwicklungen zur Verfügung um für eine möglichst hohe Transparenz zu sorgen.
All diese Regelungen sollen sicherstellen, dass Investor:innen alle Informationen zur Verfügung gestellt werden, die relevant sind, um eine Investitionsentscheidung zu treffen und gleichzeitig dafür sorgen, dass alle Investor:innen Zugang zu diesen Informationen haben. Investor:innen haben so die Möglichkeit, diese Informationen „einzupreisen“. Mit „einpreisen“ ist gemeint, dass gewisse positive Informationen dazu führen, dass der Wert eines Finanzinstruments steigt und negative Informationen dazu führen, dass der Wert eines Finanzinstrumentes sinkt. Sofern die Preise von Finanzinstrumenten immer alle verfügbaren Informationen widerspiegeln bzw. bereits berücksichtigen, spricht man von einem effizienten Markt. Umgekehrt bedeutet ein effizienter Markt, dass Investor:innen ganz einfach zum aktuellen Preis an einer Börse in Finanzinstrument investieren können, da sie davon ausgehen können, dass dieser Preis alle verfügbaren und relevanten Informationen beinhalten.
Nachdem wir diesen Artikel bereits mit Zitaten begonnen haben, könnte man bei Immobilieninvestments in Anlegerwohnungen auch noch Anleihe an der Lebensweisheit, „drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob sich nicht etwas Besseres findet“ nehmen.
Bekanntlich gibt es derzeit keine Immobilienbörse, die sicherstellen könnte, dass für alle Immobilien alle relevanten Informationen zur Verfügung gestellt werden müssen. Auch die gesetzlichen Vorgaben sind im Bereich von Immobilien bei Weitem nicht so umfangreich wie für Finanzinstrumente und Finanzmärkte. Eine Ausnahme ist beispielsweise die gesetzliche Vorgabe, einen Energieausweis vorzuweisen. Auch die Anforderungen an Expert:innen, die Beratungen übernehmen, wie beispielsweise Immobilienmakler sind verglichen mit jenen für Finanzdienstleistern gering. Umso größer ist die Bedeutung der eigenen Expertise bei Immobilieninvestments, wie beispielsweise in Anlegerwohnungen. Wir haben bereits an derer Stelle beschrieben, worauf bei Immobilieninvestments geachtet werden sollte. Allerdings ist das gar nicht so leicht, denn es fehlt ganz einfach ein Marktplatz, der sicherstellt, dass für alle Immobilien, alle relevanten Informationen zur Verfügung gestellt werden, um eine gute Investmententscheidung treffen zu können. Oh, Moment! So einen Marktplatz gibt es! Brickwise stellt all diese Information vollständig, in höchster Qualität, verständlich und benutzer:innenfreundlich aufbereitet zur Verfügung. Um welche Informationen es sich dabei genau handelt, erfahrt ihr in einem unserer anderen Artikel unter "Wissenswertes" oder direkt in der Brickwise App.
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