Nein. Mit den digitalen Wertpapieren ist kein (grundbücherliches) Eigentum verbunden. Eigentümerin der Immobilie ist immer die jeweilige Emittentin.
Bei den digitalen Anteilen handelt es sich um tokenisierte Wertpapiere, die sich auf ein zugrundeliegendes Asset wie eine Immobilie beziehen. Diese werden von einer Emittentin ausgegeben und können von Investor:innen erworben werden. Inhaber:innen digitaler Wertpapiere haben Anspruch (abhängig von der Anzahl der Wertpapiere) auf laufende Ausschüttungen sowie auf einen möglichen Erlös aus der Veräußerung des Assets.
Inhaber:innen digitaler Wertpapiere werden im 1. Rang im Grundbuch mit einem Pfandrecht abgesichert.